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  • · Fachbeitrag · Forensic-Services

    Verstärkte Kontrolle von Steuerberatern aufgrund des neuen Geldwäschegesetzes

    von RA Andreas Glotz, Köln

    | Zum 26.6.17 trat ohne eine Umsetzungsfrist das neue „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“ kurz Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft. Es setzt die vierte EU-Geldwäscherichtlinie um. Das Gesetz hält gerade für Steuerberater eine Reihe von Neuerungen bereit. |

    1. Änderungen in der Aufsicht

    Wie bisher auch, unterliegen Steuerberater der Aufsicht der örtlichen Kammern. Deren Tätigkeit wird jedoch künftig vom BMF durch die Vorlage von Jahresberichten gem. § 51 Abs. 9 GwG über folgende Daten kontrolliert:

     

    • „1. Daten zur Aufsichtstätigkeit pro Kalenderjahr, insbesondere: