· Fachbeitrag · Forensic-Services
Verstärkte Kontrolle von Steuerberatern aufgrund des neuen Geldwäschegesetzes
von RA Andreas Glotz, Köln
| Zum 26.6.17 trat ohne eine Umsetzungsfrist das neue „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“ kurz Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft. Es setzt die vierte EU-Geldwäscherichtlinie um. Das Gesetz hält gerade für Steuerberater eine Reihe von Neuerungen bereit. |
1. Änderungen in der Aufsicht
Wie bisher auch, unterliegen Steuerberater der Aufsicht der örtlichen Kammern. Deren Tätigkeit wird jedoch künftig vom BMF durch die Vorlage von Jahresberichten gem. § 51 Abs. 9 GwG über folgende Daten kontrolliert:
- „1. Daten zur Aufsichtstätigkeit pro Kalenderjahr, insbesondere:
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig