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  • · Fachbeitrag · Gefahren von Innen und Außen

    Immer häufiger wird der Mittelstand zum Opfer der Wirtschaftsspionage

    von Dipl.-Kfm. Rüdiger Apel, Düsseldorf

    | Technisierung und Automatisierung haben auch ihre Schattenseiten. Die Unternehmen werden hinsichtlich der Sicherheit ihrer Betriebsgeheimnisse immer anfälliger. Dabei haben jüngere Studien gezeigt, dass die Unternehmensgröße für die Wirtschaftsspionage von untergeordneter Bedeutung ist. Vielmehr sind kleinere Betriebe eher betroffen als Großkonzerne, da die Sicherheitstechnik immer weniger Bedeutung erlangt, je kleiner das Unternehmen ist. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Unternehmen mit sensiblen Daten und Bereichen ihre Betriebsgeheimnisse ausreichend schützen. |

    1. Definition Betriebsgeheimnisse

    Nach Ansicht des Gesetzgebers ist das ein Betriebsgeheimnis, was ein Unternehmer unter Verschluss hält oder wofür er einen besonderen Schutz eingerichtet hat. Es interessiert ihn weniger, wen das Unternehmen auf seiner Kundenliste stehen hat oder ob schützenswerte Innovationen oder Technologien vorhanden sind. Wichtig ist für den Gesetzgeber in diesem Bereich, ob eine Passwortverschlüsselung für die Kundenliste vorgenommen wurde und ob eine Zugangskontrolle für sensible Bereiche wie die Entwicklungsabteilung besteht. Allgemein wird jede Tatsache, die sich auf das Geschäft oder den Betrieb bezieht und nur einem begrenzten Personenkreis bekannt ist, als Betriebsgeheimnis bezeichnet. Voraussetzung ist, dass diese von der Geschäftsleitung erkennbar geheimgehalten werden soll.

     

    Mit diesem Thema hat sich auch das BVerfG (14.3.06, 1 BvR 2087/03) befasst. Dieses rechnet Geschäftsgeheimnisse eher dem kaufmännischen bzw. wirtschaftlichen Bereich (Kunden-, Preislisten) und die Betriebsgeheimnisse zu den Informationen aus dem Betriebsablauf und der Technik (Konstruktionsverfahren, technisches Know-how) zu.