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  • · Fachbeitrag · Geringwertige Wirtschaftsgüter

    Steuern sparen mit dem Investitionsabzugsbetrag und der Abschreibung für GWG (mit Excel-Tool)

    von Jörgen Erichsen, Leverkusen

    | Bei Wirtschaftsgütern, deren Nettoanschaffungswert zwischen 250 und maximal 800 EUR liegt, sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), können Steuerpflichtige unter bestimmten Voraussetzungen von einer Sonderregelung profitieren: Sie dürfen diese vollständig in einem Jahr abschreiben, auch wenn die Nutzungsdauer regulär länger ist. BBP erläutert, was GWG sind und wie sich die Anschaffungskosten berechnen lassen. Denn es gibt Möglichkeiten, auch Wirtschaftsgüter als GWG zu behandeln, deren ursprünglicher Anschaffungswert deutlich über 800 EUR netto beträgt. |

    1. Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter?

    Bei GWG liegen die Anschaffungskosten zwischen 250 und 800 EUR netto. Bei Anschaffungskosten von unter 250 EUR netto gilt der Betrag immer als Betriebsausgabe, unabhängig davon, dass ein Wirtschaftsgut auch länger genutzt werden kann (Sofortabschreibung). Als GWG gilt ein Wirtschaftsgut, wenn es eine Nutzungsdauer von mehr als einem Jahr hat, beweglich, abnutzbar und selbstständig nutzbar ist. Beispiele für GWG sind

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