10.02.2017 · Fachbeitrag · Geschäftsführergehalt
Gegenseitige Bewilligung von Tätigkeitsvergütungen durch zwei Geschäftsführer
| Nach Auffassung des BGH dürfen sich zwei Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH, die alleinige Gesellschafter der GmbH und alleinige Kommanditisten der Kommanditgesellschaft sind, eine Geschäftsführervergütung für ihre Tätigkeit als Geschäftsf ührer der Komplementär-GmbH bewilligen. Dies ist auch ohne den Abschluss eines Anstellungsvertrags für den Kommanditisten, der in der GmbH & Co. KG aufgrund einer Bestellung als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH tätig ist, möglich, sofern der Komplementär-GmbH die Geschäftsführung der KG allein obliegt. Es ist nicht erforderlich, dass die Kommanditisten unmittelbar Geschäftsführungsbefugnisse für die KG wahrnehmen. Ausreichend ist, wenn die Kommanditisten – mittelbar – als Geschäftsführer der Komplementär-GmbH geschäftsführend (auch) für die KG tätig sind (BGH 15.3.16, II ZR 114/15, Abruf-Nr. 186920 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig