· Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht
Der GmbH-Geschäftsführer: Rechtsstellung und Haftung, Teil I
von RA Dr. Jochen Blöse, MBA, FA f. Handels- und Gesellschaftsrecht, Mediator (CfM), Köln
| Ein GmbH-Geschäftsführer ist die zentrale Person in der Gesellschaft. Nach dem gesetzlichen Regelungsmodell hat er umfassende Geschäftsführungsaufgaben und vertritt die Gesellschaft im Außenverhältnis. Gegenüber Dritten können diese Befugnisse nicht wirksam eingeschränkt werden. Allerdings muss der Geschäftsführer im Innenverhältnis die Beschränkungen beachten, die ihm durch die Gesellschafter auferlegt werden. Mit seiner grundsätzlich starken Stellung korrespondiert eine Reihe von Haftungsgefahren, die bei Pflichtverletzungen drohen. |
1. Geschäftsführungsaufgaben des GmbH-Geschäftsführers
Im Grundsatz hat der Geschäftsführer das Recht und zugleich die Verpflichtung, Geschäftsführungsaufgaben wahrzunehmen. Dabei ist die Geschäftsführung von der Vertretung zu unterscheiden. Während die Vertretung das außenwirksame Handeln für die Gesellschaft meint - dazu sogleich unter 2. - bezieht sich die Geschäftsführung auf das Innenverhältnis der Gesellschaft.
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Geschäftsführung heißt, die Entscheidung darüber zu treffen, ob eine Investition getätigt, z.B. ein neuer Lieferwagen angeschafft wird. Demgegenüber handelt es sich um ein Vertretungshandeln, wenn der Kaufvertrag über diesen Lieferwagen mit einem Dritten abgeschlossen wird. |
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