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  • 06.06.2019 · Nachricht · Gesellschaftsrecht

    Beschlüsse der Gesellschafterversammlung bei Ladungsmängeln sind nichtig

    | Die mangelhafte Ankündigung eines Tagesordnungspunktes führt nicht nur zur Anfechtbarkeit, sondern zur Nichtigkeit eines hierzu gefassten GmbH-Gesellschafterbeschlusses. Das hat das OLG München (9.1.19, 7 U 1509/18) aktuell entschieden. |