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  • · Fachbeitrag · Lieferkettengesetz

    Mittelstandsverbund warnt vor deutlicher Überforderung von Unternehmen durch das europäische Lieferkettengesetz

    | Die politischen Verhandlungen über ein europäisches Lieferkettengesetz haben eine wichtige Hürde genommen: Am 1.6.23 hat das EU-Parlament seinen Standpunkt zu dem Kommissions-Vorschlag verkündet. Nachdem der Ministerrat bereits im Dezember letzten Jahres über den Vorschlag abgestimmt hat, rücken europaweite Regelungen zu den Sorgfaltspflichten entlang der Lieferketten näher. |

     

    1. Bürokratische Überforderung

    Der Mittelstandsverbund warnt gerade mit Blick auf das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vor einer bürokratischen Überforderung mittelständischer Unternehmen. Denn auch wenn rein formal zunächst nur große Unternehmen betroffen sind, so werden diese ihre Pflichten oftmals an kleinere Geschäftspartner durchreichen. „Im Ergebnis führt dies aufgrund der fehlenden Ressourcen und technischen Hilfsmitteln in vielen Fällen zu Überforderungen. Klare und verständliche Unterstützungsmaßnahmen aufseiten der Durchsetzungsbehörden werden aktuell nicht oder nur zeitverzögert veröffentlicht. Die Unsicherheit ist daher äußerst groß.“, betont Tim Geier, Geschäftsführer des Mittelstandsverbunds, Büro Brüssel.

     

    2. Keine einheitlichen Standards

    Zu befürchten sei überdies, dass es bei der Umsetzung keinen einheitlichen Standard in allen EU-Mitgliedstaaten gebe. Nationale Alleingänge oder gar punktuelle Verschärfungen des EU-Rechtsrahmens seien aufgrund der mittlerweile tiefen geschäftlichen Verknüpfungen im Binnenmarkt kontraproduktiv und verletzten den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sinnvoll sei dagegen anstatt eines generalisierenden Pflichtenkatalogs ein risikobasierter Ansatz, der eine individuelle Betrachtung der Verhältnisse des jeweiligen Unternehmens und dessen potenziell schädlichen Einflüsse erlaube. Notwendig sei, die Sorgfaltspflichten auf direkte Geschäftsbeziehungen zu beschränken und nicht auch noch auf „tiefe“, indirekte Geschäftsbeziehungen auszuweiten, wie es die EU-Kommission vorschlage.