06.09.2018 · Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht
Umfang der Versicherung des designierten GmbH-Geschäftsführers
| Bei der Anmeldung nach § 8 GmbHG muss sich die Versicherung des Geschäftsführers seit dem 12.4.17 auch auf die neuen Tatbestände des § 265c StGB (Sportwettenbetrug) und des § 265d StGB (Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben) beziehen (OLG Oldenburg 8.1.18, 12 W 126/17). |
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