· Fachbeitrag · Gesellschaftsrecht
Wann ist der GmbH-Geschäftsführer Arbeitnehmer?
von RA Dr. Jochen Blöse, MBA, FA f. Handels- und Gesellschaftsrecht, Mediator (CfM), Köln
| Die rechtliche Stellung eines GmbH-Geschäftsführers ist bzgl. unterschiedlicher Aspekte relevant. Immer wieder wird die Frage diskutiert und auch häufig zum Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen gemacht, ob der Geschäftsführer Beschäftigter im sozialrechtlichen Sinne ist und somit der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Aber auch die Frage, wie die arbeitsrechtliche Einordnung zu erfolgen hat, ist häufig Gegenstand gerichtlicher Streitigkeiten. So auch unlängst in einem Verfahren, das das BAG (21.1.19, 9 AZB 23/18, Abruf-Nr. 207982 ) entschieden hat. |
1. Die Entscheidung des BAG
Dem Beschluss des BAG lag ‒ kurz zusammengefasst ‒ der folgende Sachverhalt zugrunde:
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A ist Fremdgeschäftsführerin einer GmbH. Nach einer ordentlichen fristgemäßen Kündigung durch die Geschäftsführerin folgte eine fristlose Kündigung durch die GmbH. Dagegen klagte A vor dem Arbeitsgericht und begehrte die Feststellung, dass das bestehende Arbeitsverhältnis durch die außerordentliche Kündigung der GmbH nicht aufgelöst worden ist. Es kam sodann die Frage auf, ob der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist oder die ordentlichen Gerichte für die Entscheidung des Rechtsstreits anzurufen sind. Sowohl das Arbeitsgericht als auch das LAG sind von der Zulässigkeit des Rechtswege zur Arbeitsgerichtsbarkeit ausgegangen, das BAG hat dem jedoch widersprochen. |
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