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  • · Fachbeitrag · Gesetzgebung

    Betriebsrentenstärkungsgesetz -Grundlegende Reform der Betriebsrente geplant

    von OAR a. D. Alfred Kruhl, Sankt Augustin

    | Die Bundesregierung hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz)“ vorgelegt (BR-Drucksache 780/16 vom 30.12.16). Der Gesetzentwurf enthält ein Maßnahmenpaket, um eine weitere Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) auf freiwilliger Basis besonders in kleinen und mittleren Unternehmen und bei Beschäftigten mit geringem Einkommen zu ermöglichen. Das Gesetz soll grundsätzlich am 1.1.18 in Kraft treten. |

    1. Vorbemerkung

    Das derzeit geltende „Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz - BetrAVG)“ beinhaltet - neben der Direktzusage - im Wesentlichen folgende Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge: Direktversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds und Unterstützungskassen. Dabei hat sich herausgestellt, dass die Umsetzung dieser Angebote in der Praxis oft Schwierigkeiten bereitet und insbesondere kleinere Unternehmen überfordert hat.

    2. Die wesentlichen Neuerungen im Überblick

    Die folgenden geplanten Neuregelungen sollen Erleichterungen bei der Umsetzung in der Praxis schaffen.