· Nachricht · Gesetzgebung
Mehr Rechtssicherheit für Berufsgeheimnisträger
| Der Schutz von Berufsgeheimnissen soll praktikabler werden. Der Bundesrat verabschiedete am 22.9.17 das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen. |
Outsourcing von Dienstleistungen wird möglich
Es ermöglicht Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern das Outsourcing von Dienstleistungen. Bislang standen dem das geltende Berufsrecht und der strafrechtliche Schutz von Berufsgeheimnissen in § 203 StGB entgegen. Damit riskierte derjenige, der sich externer Unterstützung etwa durch Reinigungskräfte oder Wartungsdienste bediente, einen Verstoß gegen das Berufsrecht bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen.
Die nunmehr beschlossene Neufassung des § 203 StGB regelt die Voraussetzungen, unter denen die Weitergabe und das Zugänglichmachen von Geheimnissen an mitwirkende Personen ‒ Angestellte und externe Dienstleister ‒ möglich ist. In ähnlicher Weise hat der Bundestag auch das Berufsrecht der rechtsberatenden Berufe angepasst.
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