10.10.2014 · Fachbeitrag · GmbHG
Bewilligung einer Gehaltserhöhung als Insichgeschäft
| Vereinbart der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, der einen Anstellungsvertrag mit der Kommanditgesellschaft abgeschlossen hat und nur im Verhältnis zur GmbH von den Beschränkungen nach § 181 BGB befreit ist, mit sich selbst eine Gehaltserhöhung ohne vorheriges Einverständnis der Gesellschafterversammlung der GmbH, ist die Vertragsänderung schwebend unwirksam, so der BGH in einer aktuellen Entscheidung (BGH 15.4.14, II ZR 44/13, Abruf-Nr. 142015 ). |
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