06.08.2020 · Nachricht · Grundsteuerreform
Sachsen gehört mit zu den Vorreitern bei der Umsetzung der Grundsteuerreform
| Sachsens Regierung hat die Umsetzung der Grundsteuerreform auf den Weg gebracht. Am 14.7.20 hat das Kabinett das Sächsische Gesetz zur Umsetzung der Grundsteuerreform zur Anhörung freigegeben. Damit ist der Freistatt Sachsen auf einem guten Weg die Grundsteuerreform bis Ende 2024 umzusetzen. Statt der für alle Nutzungsarten einheitlichen Steuermesszahl von 0,34 Promille beim Bundesmodell sollen im Freistaat 0,36 Promille für Wohngrundstücke und 0,72 Promille für Geschäftsgrundstücke genutzt werden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig