05.04.2019 · Nachricht · Hausdurchsuchung
Steuerrechtliches Verwertungsgebot für in falschen Räumen gefundene Beweise
| Bei einer Wohnungsdurchsuchung darf das Finanzamt nur die Erkenntnisse verwerten, die aus der zu durchsuchenden Wohnung stammen. Eine Durchsuchung der Räume anderer Personen ist nicht statthaft. Solche Erkenntnisse und Ergebnisse sind steuerlich nicht existent (FG Niedersachsen 20.9.18, 11 K 267/17, Abruf-Nr. 207126 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig