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  • 08.11.2013 · Fachbeitrag · Herbeiführung eines Insolvenzverfahrens

    Bewusst unwahre Behauptung der Zahlungsunfähigkeit durch den Gläubiger

    | Wer als Gläubiger gegenüber einem Insolvenzgericht wider besseres Wissen behauptet, sein Schuldner sei zahlungsunfähig, kann sich wegen falscher Verdächtigung strafbar machen. Denunzierter Betroffener eines Insolvenzverfahrens kann dabei nicht nur eine natürliche Person, sondern auch eine juristische Person sein. Dies hat der 2. Strafsenat des OLG Koblenz (15.10.12, 2 Ss 68/12, Abruf-Nr. 123647 ) in einem Revisionsverfahren entschieden. |