· Fachbeitrag · Hinweisgeberschutz
Neue Vorgaben der EU-Whistleblowing-Richtlinie: Was Sie als Steuerberater jetzt wissen sollten
von RA Dr. Thomas Altenbach, www.legaltegrity.com
| Auch wenn das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz noch nicht verabschiedet wurde, gilt die EU-Whistleblowing-Richtlinie bereits seit dem 17.12.21 ‒ das kann Ihre Mandanten in eine gefährliche Grauzone zwischen deutschem und EU-Recht bringen. Darum fassen wir für Sie die wichtigsten Aspekte der EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern sowie die Folgen für den Mittelstand in diesem Artikel zusammen. Damit sind Sie perfekt ausgestattet, um Ihre Mandanten vorzubereiten und mit Rat und Tat als Berater des Vertrauens zur Seite zu stehen. |
1. Ziel der EU-Whistleblowing-Richtlinie
Die EU-Whistleblowing-Richtlinie schreibt dem Mittelstand die Einführung eines Hinweisgebersystems vor. Das primäre Ziel der EU-Direktive 2019/1937 ist ein besserer Hinweisgeberschutz. Bisher waren Hinweisgeber nur unzureichend geschützt, das soll sich jetzt ändern: Zukünftig soll sich kein Hinweisgeber mehr Repressalien ausgesetzt sehen (wie Mobbing, Kündigung o. Ä.), wenn er sich entscheidet, mögliche Straftaten oder Gesetzesverstöße innerhalb des Unternehmens zu melden.
Übergeordnet soll die EU-Hinweisgeber-Richtlinie auch die Bekämpfung der Geldwäsche und Korruption innerhalb Europas großflächig verbessern und die Lebensmittel- und Produktsicherheit garantieren. Der Gesetzgeber will damit die öffentliche Gesundheit, den Umweltschutz und Datenschutz europaweit sicherstellen. Organisatorisches Kernstück der Richtlinie ist die Einführung eines anonymen Hinweisgebersystems.
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