· Fachbeitrag · Immobilienrecht
Einzelprobleme des Grundbuchs - Das sollten Sie wissen!
von RA Dr. Jochen Blöse, FA f. Handels- und Gesellschaftsrecht, MBA, Mediator (CfM), Köln
| Das Grundbuch, als amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken ist ein ständiger Wegbegleiter in der Beratung. Grundsätzliches zum Verständnis wurde bereits in der August-Ausgabe ( BBP 13, 201 ) erörtert. Was aber bedeutet bspw. folgende Eintragung: „Sanierungsverfahren wird durchgeführt“? Was beinhaltet der Begriff des historischen Eigentümers? Kann gegen einen Eigentümer eine Zwangsversteigerung durchgeführt werden, obwohl er nur zu 50 % Eigentümer ist? Der nachfolgende Aufsatz beschäftigt sich mit einer Reihe von speziellen Fragen zum Grundbuch. |
1. Sanierungsvermerk
Der sogenannte Sanierungsvermerk im Grundbuch informiert darüber, dass sich das Grundstück im Gebiet einer Sanierungsmaßnahme befindet. Dabei handelt es sich um ein besonderes öffentlich-baurechtliches Instrument nach den §§ 136 ff. Baugesetzbuch (BauGB). Es geht dabei um die Beseitigung städtebaulicher Missstände, zu deren Überwindung ein planmäßiges und abgestimmtes Vorgehen aller Beteiligten erforderlich ist.
Der in diesem Zusammenhang in das Grundbuch eingetragene Sanierungsvermerk hat selbst keine unmittelbare rechtliche Wirkung, sondern eine Informations- und Sicherungsfunktion für den Grundstücksverkehr. Für Grund- stücke, die in einem Sanierungsgebiet liegen, bestehen eine ganze Reihe von Beschränkungen im Grundstücksverkehr. So ist bei der zuständigen Kommunalverwaltung eine besondere Genehmigung in folgenden Fällen zu beantragen:
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