· Fachbeitrag · IT-Arbeitsrecht
Private Internetnutzung ‒ Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers
von RA Thomas Feil, Hannover
| Das Thema des privaten Internetzugangs ist ein Gebiet des IT-Arbeitsrechts, das die Rechtsprechung immer häufiger beschäftigt. Dies liegt zum einen an mangelnden Vorgaben hinsichtlich einer privaten Nutzung durch Unternehmen. Zum anderen an der häufigen Überschreitung der durch das Unternehmen getätigten Vorgaben. Im Fall mangelnder Vorgaben spielen die Nutzungsdauer des Internetzugangs für private Zwecke, aber auch die damit einhergehenden Kosten eine große Rolle. Problematisch können auch die Inhalte der zu privaten Zwecken besuchten Internetseiten sein. |
1. Der Download von Inhalten und Programmen
Das Downloaden von Inhalten zu privaten Zwecken ist problematisch. Für Unternehmen können durch das Herunterladen von Daten erhebliche Risiken entstehen. Je nachdem, um welche Art von Daten es sich handelt, kann dies die Netzwerkintegrität stark gefährden. Gemeint ist damit das Herunterladen einer vermeintlich sicheren Datei, bei der es sich jedoch um einen Computervirus handelt.
Rechtlich ahnden lässt sich der Download von unerlaubter Software mit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung. Für Fälle, in denen das vertragswidrige Verhalten nicht für eine außerordentliche fristlose Kündigung ausreicht, hat sich neben der Abmahnung eine weitere Sanktionsmöglichkeit entwickelt. Unternehmen entziehen dem Arbeitnehmer die erteilte private Nutzungserlaubnis, um weitere Verstöße zu verhindern.
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