· Fachbeitrag · Kassenführung
Darf der Mandant auch 2016 noch eine Schubladenkasse führen?
von Dipl.-Finw. Tobias Teutemacher, Greven
| Das Thema Kassenführung erfreut sich momentan der erhöhten Aufmerksamkeit der Angehörigen der steuerberatenden Berufe, der Mandanten und der Kassenanbieter. Viele Fragen scheinen noch nicht hinreichend geklärt. Unter anderem erreichte die Redaktion die folgende Leseranfrage. |
1. Leseranfrage
In der Literatur findet man die Aussage, dass die Schubladenkasse einen Kassenbericht erfordert. Dagegen bietet die DATEV in Unternehmen online immer noch die Kassenführung in Tabellenform an. Von einem Mandanten wurde nunmehr mitgeteilt, dass ein IT-Anbieter darauf hingewiesen habe, dass die Kassenführung ab 2016 eine Registrierkasse voraussetzt. Können Sie mir bitte mitteilen, wie die aktuelle Rechtslage ist?
2. Aktuelle Rechtslage (Stand Januar 2016)
Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, wie ein Unternehmer seine Geschäftskasse zu führen hat. Bei Unternehmen mit einem überwiegenden Anteil von Bargeschäften (Anteil > 10 %) stehen folgende Formen der Kassenführung zur Verfügung:
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