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  • · Fachbeitrag · Kassenführung

    Das Kassenbuch im digitalen Zeitalter

    von Dipl.-Finw. (FH) Patrick Krullmann und Dipl.-Finw. (FH) Tobias Teutemacher

    | Im Nachgang zu unserem IWW-Webinar „Aktuelles aus der Betriebsprüfung“ erreichen uns in letzter Zeit verstärkt Anfragen von Teilnehmern zu der Bedeutsamkeit des Kassenbuchs im Zeitalter der Digitalisierung. Insbesondere bei der Kassenführung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme stellt sich die Frage, ob zusätzlich ein handschriftliches oder digitales Kassenbuch zu führen ist. |

    1. Gesetzliche Regelungen und ihre Auslegung durch die Finanzverwaltung

    Bei der Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen müssen Unternehmer folgende gesetzlichen Grundsätze einhalten (s. Abb.):

     

     

    Unternehmer, die kein elektronisches Aufzeichnungssystem (eAS) oder anderes technisches Hilfsmittel nutzen (sogenannte Kassenführung mittels „offener Ladenkasse“), müssen ihre Aufzeichnungen einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet handschriftlich vornehmen (§ 146 Abs. 1 S. 1 AO) oder sie nutzen ein elektronisches Kassenbuch (näheres dazu s. Tz. 2.2). Hinsichtlich der (Bar-)Kasseneinnahmen und (Bar-)Kassenausgaben gilt eine tägliche Aufzeichnungspflicht (§ 146 Abs. 1 S. 2 AO).