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  • · Fachbeitrag · Kritische Betrachtung

    Auslagerung von Pensionsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds - Teil 1

    von Dr. Peter A. Doetsch, Björn Heilck und Sebastian Uckermann

    | Die Auslagerung von bestehenden unmittelbaren Pensionsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds werden informierte Unternehmen nur dann vornehmen, wenn dies für sie wirtschaftlich vorteilhaft ist. Entgegen manchen Behauptungen gibt es im Bereich der betrieblichen Altersversorgung keinen Königsweg und wenn doch, wäre es wohl am ehesten die Direktzusage. Das gilt jedenfalls für nach deutschem Handelsrecht bilanzierende Unternehmen. Der Beitrag setzt sich kritisch mit den rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen auseinander. |

    1. Grundlage

    Die unmittelbare Versorgungszusage ist nach wie vor der bedeutendste Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung. Mehr als die Hälfte der Versorgungszusagen und mehr als die Hälfte der Deckungsmittel der betrieblichen Altersversorgung entfallen auf diesen Durchführungsweg.

     

    Insbesondere in der Finanzkrise hat sich das deutsche Modell der Direktzusage bewährt, letztlich aus zwei Gründen: