08.04.2016 · Fachbeitrag · Kündigungsrecht
Private Internetnutzung – Auswertung des Browserverlaufs ohne Zustimmung des Arbeitnehmers
| Will der Arbeitgeber einen Kündigungssachverhalt feststellen, darf er den Browserverlauf des Dienstrechners des Arbeitnehmers auswerten, ohne dass der Arbeitnehmer zustimmen muss. Dies hat das LAG Berlin-Brandenburg (14.1.16, 5 Sa 657/15, Abruf-Nr. 146486 ) entschieden. |
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