· Fachbeitrag · Letzte Chance
Antragsfrist auf Entlastung für Stromkosten bei energieintensiven Unternehmen endet am 2.7.12
| Energieintensive Unternehmen können eine Entlastung für die hohen Stromkosten in Deutschland beantragen. Antragsberechtigt sind Unternehmen des produzierenden Gewerbes, wobei insbesondere Unternehmen energieintensiv sind, die im Produktionsprozess Wärme aus Strom benötigen, z.B. in Kunststoffspritzgussmaschinen oder zum Schmelzen von Metallen. Aber auch sonstige stromintensive Unternehmen, z.B. zum Betrieb von Schienenverkehrsfahrzeugen können bei ihren Energiekosten entlastet werden. |
1. Gesetzgeber hat Voraussetzungen herabgesetzt
Die Entlastung wurde bereits in der Vergangenheit gewährt, jedoch hat der Gesetzgeber durch die Änderung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) im Dezember 2012 die Voraussetzungen für die „Besondere Ausgleichsregelung“ deutlich herabgesetzt. Damit ist der Kreis der antragsberechtigten Unternehmen stark gewachsen und auch kleinere Unternehmen können nun von der Vergünstigung profitieren. Die Antragsstellung ist auch für selbstständige energieintensive Betriebsteile möglich.
Nach § 41 Abs. 1 EEG ist ein Antrag auf Herabsetzung der EEG-Umlage nun möglich, wenn
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