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  • 10.02.2014 · Fachbeitrag · Mahnung

    Eine Bitte ist keine Mahnung

    | In der erstmaligen Übersendung einer Rechnung an einen Verbraucher mit der „Bitte“ um Überweisung bis zu einem kalendermäßig festgelegten Termin liegt grundsätzlich keine befristete Mahnung nach § 286 Abs. 1 BGB. (OLG Saarbrücken 17.4.13, 1 U 398/11, Abruf-Nr. 131950 ) |