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  • 07.01.2021 · Nachricht · Mietrecht

    Kürzung gewerblicher Miete wegen Corona

    | Das LG Frankfurt a. M. (5.10.20, 2-15 O 23/20) hat entschieden, dass die staatlich verordnete Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts im Zuge der Coronapandemie keinen Mangel darstellt und keine Mietminderung rechtfertigt. Eine Mieterin kann in dieser Situation auch nicht wegen einer sog. Störung der Geschäftsgrundlage eine Vertragsanpassung und eine Reduzierung der Miete von der Vermieterin verlangen, solange sie nicht ausnahmsweise in ihrer Existenz bedroht ist. |