· Fachbeitrag · Mindestlohn, Ausschlussklauseln und Wettbewerbsverbot
Arbeitsverträge nicht angepasst? Dann sind diese drei Regelungen zügig umzusetzen
von Dr. Guido Mareck, stellv. Direktor des Arbeitsgerichts Dortmund
| Drei zum Jahresende 2016/2017 eingetretene Änderungen im Gesetzestext bzw. der höchstrichterlichen Rechtsprechung haben unmittelbare Auswirkungen auf bestehende Arbeitsverträge. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie die Neuregelungen zu Mindestlohn, Ausschlussklauseln und nachvertraglichem Wettbewerbsverbot jetzt noch schnell „gerichtsfest“ umsetzen. |
1. Mindestlohn im Arbeitsvertrag jetzt anpassen
Seit dem 1.1.17 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 EUR. Viele Arbeitgeber passten die Arbeitsverträge mit ihren Mitarbeitern an. Für diejenigen, die es bisher versäumt haben, anbei die vier wichtigsten Schritte, die Sie jetzt schnellstmöglich nachholen sollten.
Schritt 1: Zunächst stellt sich die Frage, welcher Personenkreis vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen ist:
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