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  • · Fachbeitrag · Nachhaltigkeit

    Greenwashing ist alles, nur kein Kavaliersdelikt!

    von Dr. Sascha Genders, Würzburg

    | Nachhaltigkeit in den Facetten der ESG-Kriterien (ESG für Environmental, Social und Governance = Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) wird für Unternehmen gerade immer mehr zum betriebswirtschaftlichen Wettbewerbsfaktor. Maßgeblich verantwortlich hierfür sind einerseits marktspezifische und andererseits ordnungspolitische Faktoren. Aber nicht überall, wo Nachhaltigkeit draufsteht, ist auch Nachhaltigkeit drin. Die Europäische Kommission hat es sich zur Aufgabe gemacht, dem sogenannten Greenwashing mit der „Green Claims Directive“ einen Riegel vorzuschieben. |

    1. Inhalt und Ziel der Green Claims Directive

    Mit der sogenannten Green Claims Directive ‒ dem Vorschlag für eine Richtlinie über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation (Richtlinie über Umweltaussagen) ‒ widmet sich die Europäische Kommission dem Thema „Greenwashing“. Letzteres meint im weitesten Sinne den Tatbestand, dass Produkte, Dienstleistungen oder das Image eines Unternehmens als nachhaltig (hier im Sinne ökologischer bzw. umweltspezifischer Nachhaltigkeit) deklariert werden, ohne dass dies der Realität entspricht. In der Folge sind z. B. Verbraucher mit unklaren bzw. nicht fundierten Umweltaussagen oder mit Nachhaltigkeitssiegeln konfrontiert, die nicht transparent oder glaubwürdig sind.

     

    Auf der Grundlage des Richtlinien-Vorschlags soll ein Regulierungsrahmen für Umweltaussagen entstehen, um verlässliche, vergleichbare und überprüfbare Informationen zu schaffen und es Adressaten wie Verbrauchern, Unternehmen oder Investoren so zu ermöglichen, nachhaltige Entscheidungen zu treffen. Außerdem soll Greenwashing vermieden werden. Insgesamt erhofft man sich von der Richtlinie einerseits eine verbesserte Transparenz für Verbraucher und andererseits Wettbewerbsvorteile für diejenigen Unternehmen, die tatsächlich auf Nachhaltigkeit setzen, anstatt dies lediglich unbegründet zu kommunizieren. Der Richtlinien-Vorschlag muss im nächsten Schritt den europäischen parlamentarischen Prozess durchlaufen und anschließend von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.