11.02.2013 · Fachbeitrag · Neue Verwaltungsvorgabe
Steuerbescheinigungen aus Kapitalerträgen
| Für seine Kapitalerträge ist dem Anleger unabhängig vom Steuerabzug auf Verlangen eine Steuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster auszustellen. Das BMF hat neue Muster veröffentlicht und nimmt daneben ausführlich zum Umfang der zu bescheinigenden Angaben Stellung. Das gilt grundsätzlich für Kapitalerträge ab 2010. Banken können das neue Muster aber erst für Erträge ab 2013 anwenden. Bereits für 2012 ausgestellte Steuerbescheinigungen behalten ihre Gültigkeit. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig