· Fachbeitrag · Praxisfall
Umwandlung einer Betriebs- in eine Privatschuld
von RegDir. a.D. Michael Marfels, Westerkappeln
| Der Einzelunternehmer E hat von seiner Bank ein Darlehen über 300 TEUR erhalten und diesen Betrag in seiner Bilanz als Betriebsschuld erfasst. Er möchte dieses Darlehen nun durch bloße Umwidmung als privates Darlehen fortführen. In der Praxis taucht nun die Frage auf, ob und in welchen Fällen eine solche Umwidmung steuerlich zulässig ist. |
1. Zweck der Darlehensaufnahme
Zunächst ist maßgebend, welchem Finanzierungszweck das Darlehen bei Auszahlung dienen sollte.
1.1 Darlehensaufnahme für private Zwecke
War das Darlehen zur Finanzierung privater Zwecke, z. B. für den Kauf eines privat genutzten Fahrzeugs, für die Bezahlung von Urlaubsreisen oder anderen privaten Zwecken bestimmt, gehört die Schuld ebenso wie das angeschaffte Wirtschaftsgut zwingend zum Privatvermögen. Wird sie dennoch in der Bilanz erfasst, ist das falsch. Die insoweit unrichtige Bilanz ist zu berichtigen durch Streichung dieses Aktivpostens und Rückgängigmachung der für das Fahrzeug angesetzten AfA und muss durch Ausbuchung berichtigt werden. Ertragsteuerliche Folgen hat dies nicht, da es sich um einen steuerlich nicht relevanten Vorgang handelt. Das Gleiche gilt, wenn der Unternehmer z.B. das kreditfinanzierte rein privat oder zu weniger als 10 % genutzte Fahrzeug (dann notwendiges Privatvermögen) als Aktivvermögen bilanziert. Die insoweit ebenfalls unrichtige Bilanz ist zu berichtigen durch Streichung dieses Aktivpostens und Rückgängigmachung der für das Fahrzeug angesetzten AfA. Es handelt sich hierbei also nicht um die „Entnahme“ einer Betriebsschuld oder eines betrieblichen Wirtschaftsguts, sondern um eine Bilanzberichtigung.
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