07.02.2022 · Nachricht · Rechnungsstellung
E-Rechnung in einigen Bundesländern bereits Pflicht
| Unternehmen, die in Baden-Württemberg, Hamburg und im Saarland mit dem öffentlichen Sektor zusammenarbeiten, müssen seit dem 1.1.22 die elektronische Rechnungsstellung nutzen, wenn der Rechnungsbetrag 1.000 EUR übersteigt. Eine Rechnung auf Papier oder ein einfaches PDF-Dokument als E-Mail-Anhang wird den Anforderungen nicht mehr gerecht. Der Bund und Bremen verwenden bereits seit November 2020 die E-Rechnung. Weitere Bundesländer sollen folgen (Quelle: Datev eG). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses BBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig