· Nachricht · Rechte, Pflichten & Haftung des Geschäftsführers
Außerordentliche Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Geschäftsführers einer GmbH
| Eine geringfügige Überschreitung der Kompetenzen bei einer Spende und weiter länger zurückliegende Verfehlungen rechtfertigen jedenfalls bei einer ordentlichen Kündigungsfrist von nur einem halben Jahr nicht die fristlose Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Geschäftsführers einer GmbH. |
Maßstab ist nicht das subjektive Empfinden des kündigenden Teils, sondern ob objektiv aus Sicht eines verständigen Betrachters unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen der weiteren Zusammenarbeit die Grundlage entzogen ist. Einen wichtigen Grund für die Gesellschaft stellen grundsätzlich erhebliche und wiederholte Pflichtverletzungen dar. Abzustellen ist hierbei auf alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls. In die Gesamtwürdigung einzubeziehen ist auch die Länge der ordentlichen Kündigungsfrist, je kürzer diese ist, desto eher ist für die Gesellschaft deren Einhaltung zumutbar (OLG München 29.07.15, 7 U 39/15).