06.05.2019 · Fachbeitrag · Rechtliche Beratung
Fehlerhafte Belehrung löst Haftungsanspruch gegen Notar aus
| Notare können sich bei der Beurkundung von Immobilienkaufverträgen nicht immer durch umfangreiche Belehrungen der Haftung entziehen. Dies ergibt sich aus einem aktuellen Urteil des BGH (7.3.19, III ZR 117/18, Abruf-Nr. 207974 ). Auch muss der Mandant eines Notars nicht sofort prüfen, ob die Auskunft des Notars falsch war. Vielmehr dürfe er grundsätzlich auf deren Richtigkeit vertrauen. Gerade beim Kauf von Eigentumswohnungen vom Bauträger ist die Vermögenschadenshaftpflichtversicherung des Notars eine Alternative, um als Erwerber nicht auf Schäden „sitzen zu bleiben“. |
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