· Fachbeitrag · Sozialversicherung
Neue Beitragsbemessungsgrenzen in 2012
| Der Höchstpreis für die soziale Sicherheit steigt auch im Jahr 2012. Zwar sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,9 auf 19,6 %, doch werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung angehoben. |
In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenzein Westdeutschland von 5.500 auf 5.600 EUR pro Monat; im Osten bleibt sie unverändert bei 4.800 EUR. Ebenfalls angehoben wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung, die in West und Ost gleich hoch ist. Sie beträgt dann 3.825 statt 3.712,50 EUR. Für diejenigen, deren Bruttomonatsgehalt diese Beitragsbemessungsgrenzen erreicht oder überschreitet, bedeutet das: Die soziale Höchstlast wird im Westen rund 1.933 EUR pro Monat erreichen; im Osten werden es 1.752 EUR sein.