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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherung

    Neue Beitragsbemessungsgrenzen in 2012

    | Der Höchstpreis für die soziale Sicherheit steigt auch im Jahr 2012. Zwar sinkt der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung von 19,9 auf 19,6 %, doch werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung angehoben. |

     

    In der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenzein Westdeutschland von 5.500 auf 5.600 EUR pro Monat; im Osten bleibt sie unverändert bei 4.800 EUR. Ebenfalls angehoben wird die Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung, die in West und Ost gleich hoch ist. Sie beträgt dann 3.825 statt 3.712,50 EUR. Für diejenigen, deren Bruttomonatsgehalt diese Beitragsbemessungsgrenzen erreicht oder überschreitet, bedeutet das: Die soziale Höchstlast wird im Westen rund 1.933 EUR pro Monat erreichen; im Osten werden es 1.752 EUR sein.

     

     
    Quelle: Ausgabe 12 / 2011 | Seite 282 | ID 30714050