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  • · Fachbeitrag · Steuerersparnis versus Steuerverschiebung

    Sofortabschreibungen von EDV-Equipment und deren betriebswirtschaftlicher Nutzen

    von Dr. Peter Hoberg, Worms

    | In Coronazeiten wird dringend empfohlen, wann immer möglich im Homeoffice zu arbeiten. Das setzt allerdings voraus, dass der Mitarbeiter über eine gute technische Ausstattung verfügt. Um deren Anschaffung zu erleichtern, hat die Regierung beschlossen, dass mit Wirkung vom 1.1.21 das förderungswürdige Equipment = digitale Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben werden kann. Dies soll für Arbeitnehmer und für Unternehmen gelten. Welche betriebswirtschaftlichen Auswirkungen damit einhergehen, zeigt der folgende Beitrag. |

    1. Ausgangssituation

    Bis jetzt war eine Sofortabschreibung nur möglich, wenn das Wirtschaftsgut nicht über 800 netto bzw. 952 EUR mit 19 % Umsatzsteuer kostet. Die Sofortabschreibung führt im Anschaffungsjahr zu einer deutlichen Reduktion der Steuerzahlung, was möglichst viele Betriebe und Privatleute zu Investitionen bewegen soll. In diesem Beitrag wird anhand eines aktuellen Beispiels untersucht, wie stark der Anreiz ist. Die Untersuchung wird dann auf alternative Parameterkonstellationen ausgedehnt.

    2. Kalkulation

    Es soll ermittelt werden, wie groß der Anreiz aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist. Als Beispiel werden die Daten für einen kompletten PC-Arbeitsplatz im Wert von 3.000 EUR angenommen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer für das Hardware/Software-Bündel möge drei Jahre betragen, woraus sich eine übliche Abschreibung von 1.000 EUR pro Jahr ergibt. Zunächst wird die Berechnung ohne die Sofortabschreibung durchgeführt. Festzuhalten ist, dass natürlich nur solche Arbeitnehmer profitieren können, die Steuern zahlen müssen. Viele Teilzeitkräfte werden dadurch leer ausgehen.