· Fachbeitrag · Steuerstrafverfahren
Grenzen der Verwendung der Richtsatzsammlung zu Zwecken der Steuerschätzung
von Rechtsassessor Dr. Matthias H. Gehm, Limburgerhof und Speyer
| Der BGH hat mit Beschluss vom 20.12.16 (1 StR 505/16, dejure.org ) die Grenzen der Verwendung der amtlichen Richtsatzsammlung zu Zwecken der Schätzung im Steuerstrafverfahren aufgezeigt. Hintergrund dieser Entscheidung waren durch schwarz vorgenommene Wareneinkäufe ermöglichte Steuerverkürzungen im Gastronomiebereich. Die Entscheidung hat eine große Bedeutung für die Beratung in entsprechenden Mandatsverhältnissen, bei denen sich oftmals aus Betriebsprüfungen Steuerstrafverfahren ergeben. |
1. Ausgangsfall
Der Angeklagte betrieb zwei Restaurants, wobei eines dieser Restaurants auch einen Café-Betrieb beinhaltete. Ein Restaurant wurden in der Form einer GmbH geführt, deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Angeklagte war. Das andere Restaurant betrieb er als Einzelgewerbebetrieb (§ 15 EStG).
Über eine Scheinfirma erwarb der Angeklagte jährlich für ca. 20.000 EUR Speisen und Getränke bei einem Großhändler schwarz für seine Restaurants. Der Angeklagte räumte im Steuerstrafverfahren ein, dass die daraus resultierenden Erlöse nicht der Besteuerung unterworfen worden sind. Da er selbst den Überblick über die von ihm bewirkten Steuerverkürzungen verloren hatte, konnte er keine weiteren Angaben machen. Konkrete Manipulationsmethoden der Kassenführung waren durch die Vorinstanz nicht feststellbar.
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