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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Eine Erfolg versprechende Geschichte für das Finanzamt: Umsatzsteuer in der Betriebsprüfung

    von Rechtsassessor Dr. Matthias H. Gehm, Limburgerhof und Speyer

    | Seit geraumer Zeit sind nicht nur strafrechtlich relevante Konstellationen wie Steuerkarussell & Co. in den Fokus der Aufmerksamkeit der Finanzverwaltung geraten. Vielmehr muss die steuerliche Beratung damit rechnen, dass auch die Einhaltung rein formaler Bestimmungen, wie die Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung, zum Gegenstand von Außenprüfungen wird (Kaiser, NWB 2013, S. 2698). Der folgende Beitrag legt einige zentrale Punkte des Problemfelds Umsatzsteuer in der Außenprüfung dar. |

    1. Umsatzsteuersonderprüfung

    Nach § 2 Abs. 2 BpO gehören zur Tätigkeit der Betriebsprüfungsstellen Außenprüfungen, Sonderprüfungen sowie andere Tätigkeiten mit Prüfungscharakter. Damit unterliegt auch die Umsatzsteuersonderprüfung als Außenprüfung dem möglichen Tätigkeitsfeld der Betriebsprüfer.

     

    Folgende Punkte sind dabei zu beachten: