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  • 06.04.2021 · Nachricht · Unternehmensdaten

    Deutschland und USA unterzeichnen Country-by-Country Reporting-Austauschabkommen

    | Zwischen Deutschland und den USA besteht bereits seit dem Jahr 2016 eine Interimslösung für den automatischen Austausch von Country-by-Country-Reports. Nun haben die beiden Staaten ein neues Abkommen unterzeichnet. Der Austausch der an die USA und an Deutschland gemeldeten Unternehmensdaten ist vor allem im Rahmen von Betriebsprüfungen zur Bestimmung fremdüblicher Verrechnungspreise interessant. Dieses neue Abkommen zum Informationsaustausch (Competent Authority Arrangement [CAA]) wurde bereits am 14.8.20 unterzeichnet. Erst kürzlich wies das IRS auf dieses Abkommen erstmals hin. |