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  • · Fachbeitrag · Unternehmenssteuerung

    Kein Ende mit Schrecken oder Schrecken ohne Ende: Unternehmensaktivitäten erfolgreich beenden

    von StB Dipl.-Bw. Susanne Schneider, Essen

    | Inhaber mittelständischer Unternehmen treffen ihre Entscheidungen selten ausschließlich aufgrund von Geschäftsdaten. Auch wenn einzelne Teilaktivitäten nicht die gewünschten Ergebnisse generieren, wird an ihnen - z.B. aufgrund emotionaler Bindungen - festgehalten. Der zunehmende Wettbewerbsdruck fordert von den Unternehmen immer rascher Reaktionen - nicht nur auf Veränderungen in Randbereichen, sondern auch bezüglich der Aufgabe von unwirtschaftlichen Geschäftsfeldern. Nur rechtzeitiges Handeln wird eine das ganze Unternehmen gefährdende Entwicklung vermeiden. |

    1. Ziele definieren

    Hartnäckigkeit ist Grundlage jedes unternehmerischen Handelns. Deshalb werden die wenigsten Unternehmer ein Aufgabenfeld ohne vorherige Anstrengungen, die gesetzten Ziele noch zu erreichen, schließen. Außerdem sind mit einem Geschäftsfeld immer auch Emotionen verbunden. Trotzdem sollte die Bereitschaft vorhanden sein, einmal getroffene Entscheidungen auch zu korrigieren. Diejenigen, die über eine endgültige Beendigung entscheiden müssen, haben jedoch meistens auch die vorherigen Entscheidungen über den Aufbau und die Fortsetzung der Aktivität getroffen. Deshalb wird eine Schließung auch immer die Frage von Fehleinschätzungen aufwerfen. Wurden Entscheidungen von den Vorgängern getroffen, ist die Revision vor allem dann nicht einfach, wenn es sich um Angehörige handelt.

     

    Hier ist die Unternehmensleitung gefordert, die nötigen Impulse zu setzen und die im Folgenden dargestellten Aufgaben wahrzunehmen bzw. die mit der Schließung von Teilbereichen verbundenen Aufgaben auszulagern - z.B. an den Steuerberater.