06.11.2020 · Nachricht · Vorsteuer-Vergütungsverfahren
EU-Ausland: Fristverlängerung bis 31.12.20
| Unternehmer, die im EU-Ausland mit ausländischer Umsatzsteuer belastet wurden, können sich diese im sog. Vorsteuer-Vergütungsfahren wieder erstatten lassen. Für 2019 hätte der Online-Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern bis spätestens 30.9.20 gestellt werden müssen. Wegen der Corona-Krise wird für diese Ausschlussfrist eine Fristverlängerung bis 31.12.20 gewährt. |
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