06.03.2019 · Nachricht · Warnung vor Betrugsversuch
BaFin warnt vor gefälschter Verschwiegenheitsvereinbarung
| Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) weist darauf hin, dass sie keine Verschwiegenheitsvereinbarung („Mutual Non-Disclosure Agreement“) an Unternehmen verschickt. Der BaFin sind zwei Fälle bekannt, in denen international tätige Unternehmen angeblich von der BaFin versandte E-Mails mit gefälschten Verschwiegenheitsvereinbarungen erhalten haben. Diese Mails wurden offensichtlich in betrügerischer Absicht versandt (PM der BaFin vom 13.2.19). |
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