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  • 09.10.2015 · Fachbeitrag · Wettbewerb

    Öffnung des deutschen Marktes für ausländische Steuerberater

    | Der Generalanwalt des EuGH Pedro Cruz Villalon hat am 1.10.15 seine Schlussanträge hinsichtlich der Dienstleistungsfreiheit in Deutschland vorgelegt. Seiner Ansicht nach ist es europarechtswidrig, wenn eine in einem anderen EU-Mitgliedstaat niedergelassene Steuerberatungsgesellschaft nicht für Mandanten in Deutschland arbeiten darf (EuGH, Schlussanträge 1.10.15 in der Rs. C-342/14). |