04.10.2019 · Nachricht · Zeitwertkonten
Verwaltung folgt der Rechtsprechung zu Fremd-Geschäftsführern
| Sind Einzahlungen bzw. Wertgutschriften auf einem Zeitwertkonto bei einem GmbH-Geschäftsführer steuerlich anzuerkennen? Diese Frage beschäftigt immer wieder die Finanzgerichte. So auch kürzlich, als der Bundesfinanzhof entschieden hat, dass eine Gutschrift beim Fremd-Geschäftsführer kein gegenwärtig zufließender Arbeitslohn ist. Dem hat sich die Finanzverwaltung nun angeschlossen (BMF 8.8.19, IV C 5 - S 2332/07/0004 :004, Abruf-Nr. 210513 ). |
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