· Fachbeitrag · Altersvorsorge
Steuervorteile der Rürup-Rente rückwirkend für 2010 nutzen
| Rürup-Sparer, die ihre Verträge noch nicht auf zertifizierte Vertragsmuster umgestellt haben, können das jetzt noch bis zum 31.12.11 erledigen - und sich so den steuerlichen Abzug der Beiträge als Sonderausgaben für 2010 rückwirkend sichern. Wie der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer PM bekannt gab, teilte ihm das BMF dies jetzt in einem Schreiben mit. |
Als Umstellungsfrist hatte das BMF ursprünglich den 30.6.11 vorgesehen, worüber die Kunden auch von den Versicherungsunternehmen informiert worden waren. Diese bereits abgelaufene Frist hat das Ministerium nunmehr auf den 31.12.11 verlängert, sodass auch nach dem 30.6.11 abgegebene Zustimmungen zu einem steuerlich begünstigten Basisrenten-Vertrag führen. Die Regelung betrifft bis zum 31.3.10 abgeschlossene Basisrenten-Verträge, die aber nach Auffassung der Zertifizierungsstelle den nachträglich von ihr aufgestellten Zertifizierungskriterien nicht entsprechen. Diese Verträge können auf ein zertifiziertes Basisrenten-Vertragsmuster überführt werden, wenn der Kunde hierfür seine Zustimmung erteilt. Kunden, die die bisherige Umstellungsfrist versäumt haben, bekommen damit nochmals die Gelegenheit, sich den Sonderausgabenabzug für die von ihnen geleisteten Beiträge zu sichern.
HINWEIS | Die Zertifizierung ist Grundlagenbescheid i.S. des § 171 Abs. 10 AO.