· Fachbeitrag · Vermögensplanung
Silbermünzen werden ab 2014 teurer
| Durch das Amtshilfe-Richtlinie-Umsetzungsgesetz wurde § 12 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 UStG insoweit geändert, dass Silber dort nicht direkt erwähnt wird. Vielmehr wird jetzt die Bezeichnung „Kunstgegenstände und Sammlungsstücke“ verwendet. Die Änderung tritt am 1.1.14 nach Art. 31 Abs. 7 Amtshilfe-RLUmsG in Kraft. Das hat Auswirkung auf die Änderung des Steuersatzes bei Silbermünzen. Der Steuersatz beim Kauf von Silbermünzen steigt dann von 7 % auf volle 19 % an. |
Im Gegensatz hierzu kann Gold weiterhin umsatzsteuerfrei erworben werden. Das gilt aber nur, sofern es sich um sog. Anlagegold handelt. Hierzu gehören die handelsüblichen Goldbarren sowie -münzen, die gesetzliche Zahlungsmittel sind oder waren und deren Marktpreis sich im Wesentlichen nach ihrem Goldgehalt bestimmt. Beim Kauf von Goldmedaillen, -schmuck und historischen Goldmünzen fällt dagegen Mehrwertsteuer an, weil sich deren Wert nach der Seltenheit statt nach dem Goldwert richtet.
Hinweis | Ist der Preis einer historischen Goldmünze höher als der 2,5- fache Goldwert, gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz.