„Der Arbeitsmarkt insgesamt ist weiterhin stabil. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben zwar im Juni kräftig zugenommen. Diese Anstiege gehen aber darauf zurück, dass die ukrainischen Geflüchteten nun in ...
Nach dem Grundsatz „ohne Arbeit kein Lohn“ hat der eine Vergütung verlangende Arbeitnehmer darzulegen und – im Bestreitensfall – zu beweisen, dass er vertragsgemäße Arbeit verrichtet oder einer der ...
„Hauptamtliche“ (Voll- und Teilzeit) und „nebenamtliche“ (geringfügige Beschäftigung) Arbeitnehmer müssen gleich bezahlt werden. Es ist sachlich nicht gerechtfertigt, hier beim Stundenlohn (17 EUR/12 EUR) zu ...
Zum 1.10.2022 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde. Dies hat der Bundestag am 3.6.2022 beschlossen – der Bundesrat hat das Gesetz heute abschließend gebilligt.
Ab dem 1.6.2022 gilt das Neun-Euro-Ticket. Just in time hat das BMF mit seinem Schreiben vom 30.5.2022 Stellung genommen zur lohnsteuerlichen Behandlung von Arbeitgeber-Zuschüssen zum Neun-Euro-Ticket.
„Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind im Mai erneut gesunken. Die Beschäftigung nimmt weiter zu und die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften bewegt sich weiterhin auf einem sehr hohen Niveau.
Der Arbeitgeber ist im Arbeitsverhältnis für die Abführung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags nach §§ 28d, 28e SGB IV verantwortlich. So entschied es aktuell das LAG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 23.2.2022, Az.