20.09.2019 · Musterformulierungen · Downloads · Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
Abfindungsklausel
Eine Betriebsaufgabe liegt insbesondere vor, wenn im Wege vorweggenommener Erbfolge die Betriebsgrundstücke auf mehrere nicht mitunternehmerschaftlich verbundene Einzelrechtsnachfolger übertragen werden. Von einer solchen Betriebszerschlagung ist die Übertragung eines Betriebs abzugrenzen, der verkleinert wird, indem Grundstücke entnommen werden, um weichende Erben abzufinden. Dies erfolgt nach § 6 Abs. 3 EStG unter Fortführung der Buchwerte. Das Muster zeigt eine solche Abfindungsklausel.
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