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  • 28.08.2018 · Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis

    Angebot auf Pflichtteilsverzicht bei Abwesenheit des Erblassers

    Die Vereinbarung eines Pflichtteilsverzichts i. S. v. § 2346 Abs. 2 BGB unterliegt der Formvorschrift des § 2348 BGB und ist daher notariell zu beurkunden. Üblicherweise erfolgt die Beurkundung bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Beteiligter. Ist einer von ihnen jedoch beim Beurkundungstermin nicht persönlich anwesend, ist das Vorgehen abhängig von der Person des Abwesenden. Die Musterformulierung zeigt das Angebot auf einen Pflichtteilsverzicht bei Abwesenheit des Erblassers.