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  • 21.03.2022 · Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis

    Errichtung eines Testaments durch die Übergabe einer Schrift

    „Als eine Errichtungsform für ein öffentliches Testament lässt § 2232 S. 1 Alt. 2 BGB die Übergabe einer offenen oder verschlossenen Schrift an den Notar zu. Die Arbeitshilfe bietet hierzu eine Musterformulierung zur Errichtung.“