· Fachbeitrag · Notartestament
Vorteile eines Notartestaments und Alternativen für bestimmte Interessenlagen
von RA Ernst Sarres, FA Erbrecht und FA Familienrecht, Düsseldorf
| Bei der Errichtung von letztwilligen Verfügungen (Testament, Erbvertrag) wollen die Beteiligten sicher sein, dass die Verfügung überhaupt wirksam ist und damit ihr formulierter Wille später auch zum Tragen kommt. Dabei stellt sich die Frage, ob bzw. wann ein öffentliches Testament (Notartestament) sinnvoll oder gar notwendig ist. Dieser Beitrag fasst zum einen in kompakter Form die Vorteile eines Notartestaments zusammen. Darüber hinaus werden Alternativen für andere Interessenlagen aufgezeigt. |
1. Vorteile von Notartestamenten
Das Notartestament bietet eine Reihe von Vorteilen, in bestimmten Fällen ist es sogar zwingend.
a) Prüfungs- und Belehrungspflichten des Notars
Das Testament unter Mitwirkung eines Notars hat schon auf den ersten Blick einige deutliche Pluspunkte, die sich aus § 17 BeurkG ableiten. Denn danach soll der Notar nicht nur den Sachverhalt klären und den Willen der Beteiligten ermitteln, sondern auch über die rechtliche Tragweite der gewünschten Beurkundung belehren und auch im Interesse des unerfahrenen Beteiligten Irrtümer sowie Benachteiligungen ausschließen. Diese Pflichten bieten den Beteiligten rechtssichere Rahmenbedingungen, die nicht nur in der Beachtung des Beurkundungsverfahrens, sondern auch in der Beratung und Formulierung der gewünschten letztwilligen Verfügung bestehen. Insbesondere kann der Notar Fehleinschätzungen seines Mandanten aufgreifen und deren Korrektur anregen und aufnehmen.
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