24.05.2024 · Musterformulierungen · Downloads · Gestaltungspraxis
Gegenständlich beschränkter Verzicht
Leben die Ehegatten bei Abschluss des Ehevertrags getrennt und soll keine oder nur eine der Höhe nach begrenzte Vereinbarung zum nachehelichen Unterhalt getroffen werden, wird der Ehevertrag häufig mit einem gegenseitigen Pflichtteilsverzicht der Ehegatten verknüpft, § 2346 Abs. 2 BGB.
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